AMTLICHE
FEUERUNGSKONTROLLE
Gemäss Luftreinhalteverordnung des Bundes sind Feuerungsanlagen
periodisch alle zwei Jahre auf die Einhaltung der Grenzwerte
zu prüfen. Die Ausführung der Feuerungskontrolle
wurde in den letzten Jahren stark liberalisiert. In den Gemeinden,
die den Markt der amtlichen Feuerungskontrollen geöffnet
haben, sind wir befugt diese auszuführen. Um einen reibungslosen
Betrieb zu gewähren, sowie Betriebsstörungen und
den Öl-/ Gasverbrauch zu minimieren, empfehlen wir mit
der Feuerungskontrolle gleichzeitig einen Brennerservice vorzunehmen.
Bei frühzeitiger Anmeldung können wir die Arbeiten
besser koordinieren und die Anfahrtskosten reduzieren. Bei
einer
Servicevereinbarung
führen wir auf Wunsch die amtliche Feuerungskontrolle
automatisch mit dem jährlichen Service aus.
Feuerungskontrolle
www.feuko.ch
Geschäftstelle Feuerungskontrolle
www.gesch-feuko.ch